Durchbruch im EPA-Tauziehen
Do, 2014-07-17 07:23 — Allgemeine Zeitung, Stefan Fischer
Namibia stimmt Handelsvertrag zu und behält alle Exportvorteile in die EU
Dem Abschluss eines Handelsabkommens (EPA) zwischen Namibia und der Europäischen Union (EU) steht nun nichts mehr im Weg. Die namibische Seite hat die Verhandlungen offiziell abgeschlossen und (potenzielle) Nachteile für die hiesige Ökonomie ausgeräumt.Zur Großansicht
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Handelsminister Calle Schlettwein informierte das Parlament über den Durchbruch bei den EPA-Verhandlungen. Foto: AZ-Archiv
Gut 6,5 Jahre nach Initialisierung eines vorläufigen Handelsabkommens (IEPA) mit der EU hat Namibia die Verhandlungen über eine dauerhafte Vereinbarung beendet. Das erklärte Wirtschaftsminister Calle Schlettwein gestern in der Nationalversammlung in Windhoek. Am Tag zuvor sei der Wortlaut des verhandelten Abkommens – ein 750 Seiten dickes Dokument – in Pretoria initialisiert worden, was „das formelle Ende der Verhandlungen und das Einfrieren des Textes bedeutet“, sagte der Minister.
Nun werde das Dokument auf rechtliche Aspekte geprüft, danach dem Kabinett vorgestellt und anschließend dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt. Dieser Prozess könne zwar „bis zu einem Jahr oder länger“ dauern, räumte Schlettwein ein. Dennoch werde dadurch „der bilaterale Handel nicht beeinflusst“, führte er aus. „Auf Grundlage der Initialisierung der Vereinbarung bleibt der aktuelle Marktzugang (zu den EU-Staaten, die Red.) zollfrei und ohne Mengenbeschränkung bestehen, bis die Vereinbarung ratifiziert ist.“ Demnach ist auch das von der EU gesetzte Ultimatum hinfällig, wonach der Exportvorteil Namibias wegfallen würde, wenn das Abkommen nicht bis 1. Oktober 2014 unterzeichnet sei.
Minister Schlettwein rief die wichtigsten Bedenken auf namibischer Seite in Erinnerung, über die in den vergangenen Jahren gestritten wurde, und berichtete über die Zugeständnisse der EU. So bestehe die EU nun nicht mehr auf den Handelsstatus einer „meist bevorzugten Nation“; dies bedeute, dass Namibia auch (bessere) Handelskonditionen mit anderen Ländern und Regionen verhandeln könne, was die „Möglichkeiten für künftige Süd-Süd-Handelsvereinbarung offen lässt“. Überdies sei es Namibia nun gestattet, Mengenbeschränkungen für bestimmte Importprodukte aufrecht zu erhalten, solange diese den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) entsprechen. Namibia sei es überdies erlaubt, „Exportsteuern aus ökonomischen Gründen – inklusive Schutz junger Industrien und aus Einnahmegründen – einzuführen. Die Schutzmaßnahmen zugunsten junger Industrien/Branchen seien zudem nicht mehr befristet. Insgesamt seien „Verbesserungen und größere Fairness“ erreicht worden, um Namibia vor der Überschwemmung des Marktes mit Billigprodukten aus Europa zu schützen. Die EU habe in diesem Kontext zugestimmt, „alle Subventionen auf Produkte, die nach Namibia exportiert werden, zu streichen“, so Schlettwein.
Im Dezember 2007 hatte Namibia ein Interims-EPA (IEPA) initialisiert, das als Vorstufe für das endgültige Abkommen gilt. Seither dauerten die Verhandlungen an, um das IEPA und später das EPA offiziell zu unterzeichnen.